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Anhörung zur Reform des Vergaberechts

Am Dienstag, den 08. April 2008 lud das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Berlin zu einer Anhörung in Bezug auf den Referentenentwurf vom 3. März 2008 zur Reform des deutschen Vergaberechts (§97). Damit reagierte das BMWi auf die 2004 erlassenen Vergaberichtlinien der Europäischen Union, welche die öffentlichen Auftraggeber dazu legitimieren sollen, bei der Vergabe zusätzliche Kriterien zu applizieren. Bislang wurde die Umsetzung der EU-Richtlinien von der Bundesregierung verzögert und das Vergaberecht zunehmend zur rechtlichen Grauzone konstruiert. Wenngleich bereits über hundert Städte und Gemeinden, sowie einige Bundesländer, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausdrücklich von ihrer Beschaffung ausschließen, sind zahlreiche Vergaberechtsexperten der Meinung, dass hierfür nicht die notwendige Rechtsgrundlage bestünde. Durch die Neufassung des § 97 Abs. 4 soll die offensichtliche Rechtsunsicherheit aufgehoben werden. In Zukunft sollen explizit auch ökologische und sozialverträgliche Aspekte in der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt werden dürfen und dadurch multinationale Konzerne, welche die Kernarbeitsnormen der ILO nicht einhalten, von der Vergabe ausgeschlossen werden können. Gegner der Reform, wie etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Gesamtverband Textil und Mode, befürchten einen hohen bürokratischen Aufwand und steigende Kosten. Befürworter halten diesen Argumenten entgegen, dass zunehmend Arbeitsplätze in Deutschland durch das globale Sozialdumping vernichtet würden. Zudem seien ausbeuterische und menschenverachtende Produktionsweisen über alle gesellschaftlichen Kreise hinweg nicht akzeptiert. Aus diesen Gründen fordern sie, dass den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit offeriert wird, diese Zustände nicht länger durch ihre Beschaffungspolitik finanzieren zu müssen. Die Reform stellt ein deutliches Zeichen gegen die negativen Folgen der Globalisierung dar. Auch EarthLink befürwortet als Träger der bundesweiten Kampagne `Aktiv-gegen-Kinderarbeit` die vorgeschlagene Neufassung.




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