Auch die Stadt Erkrath (Nordrhein-Westfalen) hat sich nun gegen Produkte aus Kinderarbeit entschieden. Mit einem einstimmigen Beschluss des Rates vom 11.03.2008 sind die Bieter im Vergabeverfahren verpflichtet, einen Nachweis über die Einhaltung der Sozialstandards nach ILO-Konvention 182 (Verbot von Kinderarbeit) vorzulegen. Ist Ihnen dies nicht möglich, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben, falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren. Mit Erkrath sagen nun 112 öffentliche Auftraggeber Nein zu ausbeuterischer Kinderarbeit.
Erkrath gegen Kinderarbeit
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- von earthlink e.V.
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