Zum Inhalt springen

Neue Friedhofssatzung für Münster

Am 12.03.2008 entscheidet der Rat der Stadt Münster über eine neue Friedhofssatzung. Sie enthält auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der auf den Friedhöfen tätigen Bildhauer, keine Grabmale aufzustellen, bei deren Produktion Kinder beteiligt waren. Die Selbstverpflichtung ergänzt den Beschluss der Stadt Münster, in ihrer Beschaffung nur Produkte zu berücksichtigen, die nicht in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Ein verpflichtende Regelung in der Friedhofssatzung hält die Stadt für zurzeit nicht durchsetzbar.




Umfrage
Was bewirkt unsere Arbeit?
Um zu erfahren, was unsere Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" bewirkt, bitten wir dich um Antwort auf zwei kurze Fragen:

Hast du hier Neues erfahren?

Willst du möglichst nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit kaufen?

Anregungen, Kritik oder sonstige Anmerkungen:




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert