Während deutschlandweit über 100 Städte und Gemeinden von ihren Auftragnehmern nur noch Produkte beziehen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden, tut man sich in Berlin schwer mit einer diesbezüglichen Änderung des Vergaberechts. Sowohl auf Bundesebene als auch im Berliner Landtag stehen andere Punkte höher auf der Prioritätenliste. Der nächste Änderungsantrag des rot-roten Berliner Senats, der am 14. Februar 2008 im Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, beschränkt sich nach unseren Informationen auf tarifpolitische Verbesserungen. Deswegen liegen alle Hoffnungen auf möglichen Nachbesserungen durch die Berliner Fraktion von Bündnis90/Die Grünen. Auch auf Bundesebene sind es Bündnis90/Die Grünen, die das Argument der Großen Koalition, das Vergaberecht nicht durch soziale Kriterien überfrachten zu wollen, nicht gelten lassen. Die seit drei Jahren bestehende EU-Richtlinie zum Vergaberecht schreibt Sozialstandards nicht etwa vor. Bund, Länder und Kommunen hätten nach ihrer Umsetzung die rechtlich abgesicherte Möglichkeit, nicht mehr den günstigsten Anbieter zu beauftragen, sondern jene Lieferanten auszuwählen, die beispielsweise ohne Kinderarbeit produzieren oder weniger CO2 ausstossen als die Konkurrenz. Die Regierung erlässt einerseits Gesetze für höhere Umwelt- und Sozialstandards und verzichtet aber darauf, ungleich verschiedener Nachbarländer, einen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung zu schaffen. Dabei bietet das jährliche öffentliche Auftragsvolumen in Höhe von 300 Milliarden Euro einen großen Hebel, der nicht ungenutzt bleiben sollte. Ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Vergaberecht reformieren – Rechtssicherheit schaffen“ findet am 18. Februar 2008 im Deutschen Bundestag statt. Hintergrundinformationen zur Einkaufspolitik der Öffentlichen Hand in Berlin beleuchtet WEED-Autor Florian Butollo in der neuen Broschüre „Fairgabe in Berlin“.
Schwerfälliges Berliner Vergaberecht
- von earthlink e.V.
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