Zusatzprotokoll zur UN- Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie

unicef2.jpg Das Protokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie ist ein bindendes Rechtsinstrument und trat 2002 als Zusatzprotokoll der UN- Kinderrechtskonvention in Kraft.

Es ruft die Vertragsstaaten zu einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Kinderhandel, Kinderprostitution, und Kinderpornographie auf. Durch klare Definitionen von Kinderprostitution und Kinderhandel sollen Regelungslücken in nationalen Gesetzgebungen geschlossen werden. Das UN Protokoll haben bislang 125 Teilnehmerstaaten.1)

Der genaue Wortlaut des Protokolls ist unter folgendem Link nachzulesen: Wortlaut des Zusatzprotokolls über Kinderhandel,Kinderprostitution und Kinderpornographie.