in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 9,643,566 Einwohner (Stand: Juli 2012) 1)
- 0-14 Jahre: 15% 1)
- davon leisten 5% unbezahlte Kinderarbeit außer Haus ab 2)
- von diesen sind 2,9% in Arbeiten involviert, die eliminiert werden sollten, bei den Kindern aus ärmeren Haushalten sind es 8, 5%
- im Interesse des Familiengeschäfts arbeiteten in urbanen Gegenden: 0,9%, in ländlichen Gegenden: 8,7%
- 5-14 Jährige sind zu 69,7% an Haushaltsarbeiten beteiligt; 12-14jährige zu 87%; Mädchen öfter als Jungen 3)
Tätigkeiten / Produkte
- Weissrussland ist Durchgangs- und Ausgangsland für den Handel mit Frauen und Mädchen, die nach West- und Zentraleuropa verschleppt werden um dort als Prostituierte zu arbeiten
- Die Kinderprostitution in Weißrussland selbst soll zunehmen
- Kinder werden von Menschenhändlern zur Arbeit gezwungen, besonders zum Betteln 4)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Weissrussland ist immer noch von den Nachwirkungen des Tschernobyl- Unglücks betroffen, 13 % der Kinder leben in noch immer betroffenen Gebieten
- die Verbreitung von HIV/AIDS ist ein großes Problem
- Alkohol- Missbrauch ist weit verbreitet; die Jugendkriminalität nimmt zu
- Gewalt gegen Frauen und Kinder ist verbreitet
- offizielle Arbeitslosenrate: 1%, vermutlich aber in der Realität sehr viel höher (Stand: 2009) 5)
Schulbildung
- für Kinder ab 6 Jahren ist eine neunjährige Schulbildung verpflichtend
- für 12 Jahre ist die Schulbildung kostenlos, in vielen Fällen auch der Besuch der Universität 6)
- 93,2% der Kinder im ALter von 6 – 9 Jahren besuchen die Schule
- 0,4% der Kinder besuchen keine Bildungseinrichtung 7)
Ursachen für Kinderarbeit
- instabile Familienverhältnisse (Alkohol, Armut, Gewalt)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 105 8) : ratifiziert am 25.9.1995
- ILO Konvention Nr. 138 9) : ratifiziert am 3.5.1979 , Ausnahmeregel: Mindestalter 16 Jahre
- ILO Konvention Nr. 182 10) : ratifiziert am 31.10.2000
- UN-Kinderrechtskonvention 11) : ratifiziert am 1.10.1990
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 12) : ratifiziert am 23.2.2002
- Kinder unter dem Mindest- Arbeitsalter von 16 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Eltern arbeiten
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten; die Arbeit darf ihre Schulbildung nicht beeinträchtigen 6)
- CIA The World Factbook ↩↩
- Belarus Statistics – UNICEF ↩
- Belarus Multiple Indicator Cluster Survey 2005 – UNICEF ↩
- 2012 Trafficking in Person Report- Belarus ↩
- CIA The World factbook ↩
- US Department of State ↩↩
- UNICEF ↩
- Abschaffung der Zwangsarbeit ↩
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung ↩
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ↩
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder ↩
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie ↩