Kinderarbeit in Weißrussland

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 9.648.533 Einwohner (Stand Juli 2009)1)
  • im Alter von 5 - 14: 6,1% der Kinder waren oder sind beteiligt an unbezahlter Kinderarbeit außer Haus
  • von diesen sind 2,9% in Arbeiten involviert, die eliminiert werden sollten
  • im Interesse des Familiengeschäfts arbeiteten in urbanen Gegenden: 0,9%, in ländlichen Gegenden: 8,7%
  • 5-14jährige sind zu 69,7% an Haushaltsarbeiten beteiligt; 12-14jährige zu 87%; Mädchen öfter als Jungen2)
  • 0-15 Jahre: 14,3% (2009)3)

Tätigkeiten / Produkte

  • Weissrussland ist Durchgangs- und Ausgansland für den Handel mit Frauen und Mädchen, die nach West- und Zentraleuropa verschleppt werden um dort als Prostituierte zu arbeiten
  • Betteln4)

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Weissrussland ist immer noch von den Nachwirkungen des Tschernobyl- Unglücks betroffen
  • die Verbreitung von HIV/AIDS ist ein großes Problem
  • Alkohol- Missbrauch ist weit verbreitet; die Jugendkriminalität nimmt zu5)
  • offizielle Arbeitslosenrate: 1,6%, vermutlich aber in der Realität sehr viel höher (2005)6)

Schulbildung

  • für Kinder ab 6 Jahren ist eine neunjährige Schulbildung verpflichtend
  • für 12 Jahre ist die Schulbildung kostenlos, in vielen Fällen auch der Besuch der Universität7)
  • 93,2% der Kinder im ALter von 6 - 9 Jahren besuchen die Schule
  • 0,4% der Kinder besuchen keine Bildungseinrichtung 8)

Ursachen für Kinderarbeit

  • instabile Familienverhältnisse (Alkohol, Armut, Gewalt)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Kinder unter dem Mindest- Arbeitsalter von 16 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Eltern arbeiten
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten; die Arbeit darf ihre Schulbildung nicht beeinträchtigen14)
9) Abschaffung der Zwangsarbeit
10) Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
11) Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
12) Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
13) Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie