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in Zahlen

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- Gesamtbevölkerung: 8.219.743 Einwohner (Stand: Juli 2012)1)
- 0-14 Jahre: 13,9%1)
- Kinderarbeit: Die nationale Statistik weist für 2006 182.500 Arbeitnehmer zwischen 15 und 19 Jahren aus. Da die Zahlen Lehrlingsverhältnisse mit einschließen, ist sie schwer interpretierbar.
Tätigkeiten/Produkte
- In Österreich arbeiten Kinder und Jugendliche wie in Westeuropa üblich in Nebenjobs: Zeitungsaustragen, Baby- und Hundesitting, Nachhilfe.
- Prostitution: Schätzungen liegen bei ca. 120 Kindern und Jugendlichen ab 13 bis zur Volljährigkeit jährlich; oft in Verbindung mit Drogenproblemen.2)
- einzelne Fälle, in denen Diplomaten ihre Hausangestellten wie Sklaven behandeln
- Österreich ist Transit- und Zielland für Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung, Ausnutzung für Zwangsarbeit (Landwirtschaft Bausektor) und Missbrauch für Betteln3)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Arbeitslosenquote 2012: 4,4%
- 2008 lebte 6% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze4)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 1055) : ratifiziert am 05. 03. 1958
- ILO Konvention Nr. 1386) : ratifiziert am 18. 09. 2000
- ILO Konvention Nr. 1827) : ratifiziert am 04. 12. 2001
- UN-Kinderrechtskonvention8) : ratifiziert am 26.01.1990
- UN-Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte9) : ratifiziert am 06. 09. 2000
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel10) : ratifiziert am 06. 09. 2000
- Nationale Gesetze zum Schutz von Kindern:11)
- Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
- Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche
- gemäß § 84 des österr. BVergG 2006 (bzw. §241 BVergG 2006 im Sektorenbereich) sind bei allen in Österreich durchzuführenden Vergabeverfahren die IAO-Kernarbeitsnormen einzuhalten
- CIA The World Factbook [↩] [↩]
- nachrichten.at [↩]
- trafficking in person report 2012 – Austria [↩]
- CIA World Factbook [↩]
- Abschaffung der Zwangsarbeit [↩]
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung [↩]
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit [↩]
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder [↩]
- Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten [↩]
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie [↩]
- abrufbar auf dem Wiener Bildungsserver [↩]