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Malediven

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 394.451 Einwohner (Stand: Juli 2010) 1)
  • 0-14 Jahre: 21,5% 1)
  • keine Statistiken über Kinderarbeit

Tätigkeiten / Produkte

  • in der Landwirtschaft
  • in der Fischerei
  • kleinere geschäftliche Aktivitäten, auch in Familienunternehmen 2)
  • keine Berichte über Kinderarbeit in der Industrie
  • Trotz großer Bedeutung des Tourismus keine Hinweise auf Kindersextourismus wie in anderen asiatischen Ländern. Dies liegt wohl v.a. an den strengen Regeln für Touristen, die kaum Möglichkeiten zur Interaktion mit der lokalen Bevölkerung bieten.
  • Kindersoldaten: Ab 16 Jahren ist es möglich, sich freiwillig bei den Sicherheitskräften des Landes zu verpflichten. Es gibt aber keine Berichte von unter 18-Jährigen im Dienst. 3)

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Hauptwirtschaftszweige: Tourismus und Fischerei
  • Opfer des Tsunamis Weihnachten 2004 mit massiven Folgen: Fast alle der 1190 Inseln wurden überflutet. Bei vielen verursachten die Flutwellen eine Kontaminierung (Verunreinigung) der Süsswasserressourcen mit Meer(Salz-)wasser. 4)
  • Arbeitslosenrate: 6,1% (2016) 5)

Schulbildung

  • Einschulungsrate: 89% der Jungen und 90% der Mädchen werden eingeschult (2000-2005) 6)
  • Schulbildung ist nicht verpflichtend, aber kostenlos während der Grundschulausbildung
  • Vielen Mädchen wird eine höhere Schulbildung verwehrt, da ihre Eltern ihnen das Verlassen der Heimatinsel zum Besuch einer entsprechenden Schule auf einer größeren Insel nicht gestatten. 2)
  • Alphabetisierungsrate: 96,2% der Männer und 96,4% der Frauen können lesen und schreiben (2000). 1)

Ursachen für Kinderarbeit

  • Armut: 21% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze 1)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Nationale Gesetze zum Schutz von Kindern:
  • Kinderrechte sind im Gesetz verankert, diese sind vor allem darauf ausgerichtet,  Kinder vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen (auch vor Eltern und Lehrern)
  • Es gibt kein Gesetz gegen Zwangsarbeit, auch nicht von Kindern. Allerdings gibt es auch keine Hinweise auf Fälle von Zwangsarbeit.
  • Das Gesetz schließt Kinder unter 14 Jahren von bezahlter oder gefährlicher Arbeit aus. Unter 18 Jahren dürfen sie nicht für die Regierung arbeiten und keine gefährlichen Arbeiten ausführen (Bauarbeiter, Zimmermann, Schweisser, Fahrer).
  • Es gibt keine festgeschriebenen speziellen Mindestarbeitszeiten für Arbeiter zwischen 14 und 18 Jahren. 2)

Bisherige Lösungsansätze

  • Es gibt eine Einheit für Kinderrechte im Ministerium für Gleichstellung, Familienentwicklung und soziale Sicherheit, welches verantwortlich ist für die Überwachung der Einhaltung der Regulationen bezüglich Kinderarbeit, aber nicht mit deren Durchsetzung beauftragt ist.
  • Das Ministerium für Arbeit verfügt über eine Abteilung für Arbeitsverhältnisse und -einhaltung, welches sich mit dem Problem der Kinderarbeit beschäftigt. 2)
  1. CIA The World Factbook
  2. U.S. Department of State
  3. global march against child labuor
  4. UNICEF
  5. World Bank Data
  6. UNICEF
  7. Ratifications of C105 – Abolition of Forced Labour Convention, 1957 (No. 105)
  8. Ratifications of C138 – Minimum Age Convention, 1973 (No. 138)
  9. Ratifications of C182 – Worst Forms of Child Labour Convention, 1999 (No. 182)
  10. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  11. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  12. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie



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