in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 48.860.500 Einwohner (Stand: Juli 2010) 1)
- 0-14 Jahre: 15,7% 1)
- keine Statistiken über Kinderarbeit
Tätigkeiten / Produkte
- weitverbreitete und zahlenmäßig hohe Prostitution von Minderjährigen ( Kinderprostitution existiert in Karaokebars, „Ticket“-Teehäusern, Massagehäusern, Restaurants, Sexkinos, Nachtclubs und Bordellen, ausserdem sexuelle Dienste über elektronische Medien und Telefon-Chatrooms) 2)
- Korea ist Ausgangs-, Durchgangs- und Zielland für Frauen- und Kinderhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung 3)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Südkorea gilt heute als gut funktionierende Demokratie. 1)
- Die Bevorzugung von Jungen/Männern ist noch immer in der Gesellschaft verankert 3)
- Arbeitslosenrate: 3,7% (Stand: 2009) 4)
- Aufgrund der schlechten Einstellungs- und Verdienstmöglichkeiten für Frauen – nur 57% der weiblichen Collegeabsolventinnen bekommen einen Job, hingegen 91% der männlichen (1998)! – entscheiden sich viele junge Frauen für die Prostitution.
Schulbildung
- Der Staat bietet eine qualitativ hochwertige, kostenlose Grundschulbildung für alle Kinder.
- Schulbildung ist verpflichtend bis einschließlich 15 Jahren.
- Die Einschulungsrate liegt bei 98,8% (2005). Mädchen und Jungen haben gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Bildung.
- Fast alle Kinder besuchen nach der Grundschule eine gute weiterführende Schule. 3)
- Alphabetisierungsrate: 99,2% der Männer und 96,6% der Frauen können lesen und schreiben (2002) 1)
Ursachen für Kinderarbeit
- Menschen- und Kinderhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 105 5) : nicht ratifiziert
- ILO Konvention Nr. 138 6) : ratifiziert am 28. 01. 1999, Mindestalter 15 Jahre
- ILO Konvention Nr. 182 7) : ratifiziert am 29. 03. 2001 8)
- UN-Kinderrechtskonvention 9) : ratifiziert am 20. 12. 1991
- UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 10) : signiert am 06. 09. 2000
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 11) : signiert am 06. 09. 2000
- Nationale Gesetze zum Schutz von Kindern:
- Zwangsarbeit ist gesetzlich verboten, auch für Kinder
- Das Arbeitsgesetz verbietet die Vollzeiteinstellung von Personen unter 15 Jahren. Ausnahme mit einem speziellen Einstellungszertifikat, aber selten. Unter 18-Jährige benötigen außerdem eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
- Das Jugendschutzgesetz stellt die Anstellung von unter 19-Jährigen in Vergnügungseinrichtungen (dies schließt auch Restaurants und Cafés ein, in denen Kinder illegal als Prostituierte arbeiten) unter Strafe.
- Jugend-Sex-Schutz-Gesetz: 25 Jahre Gefängnis stehen auf die Vermittlung oder den Verkauf von unter 19-Jährigen für sexuelle Leistungen. Auch den Freiern von Minderjährigen drohen Haftstrafen. 3)
Bisherige Lösungsansätze
- Basierend auf dem Jugend-Sex-Schutz-Gesetz veröffentlichte die Kommission die Namen der Männer, die sexuelle Vergehen gegen Minderjährige begangen haben. 3)
Bisherige Erfolge
- Die Kinderarbeitsregulationen werden durch regelmäßige Inspektionen in Unternehmen kontrolliert. Kinderarbeit gilt dort nicht als Problem.
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- CIA The World Factbook ↩↩↩↩
- University of Massachusetts ↩
- U.S. Department of State ↩↩↩↩↩
- The World Factbook ↩
- Abschaffung der Zwangsarbeit ↩
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung ↩
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ↩
- ILO ↩
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder ↩
- Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten ↩
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie ↩
Hallo,
Könnten Sie die Nationalflagge ändern, weil die die Flagge von Nordkorea ist.
Sie müssen richtige Recherchen beschreiben.
Ich habe große Interesse an der Kinderarbeit, deswegen gucke ich oft Ihre Website.
Mit freundlichen Grüßen
Boram Park.
Danke für den Hinweis! Jetzt ist´s die richtige Flagge.