die allgemeine Wirtschaftslage ist stark von den Erträgen im primären Sektor abhängig, deswegen haben instabile Faktoren, wie beispielsweise das Klima einen hohen Einfluss auf das tägliche Leben und den Lebensstandard der Bevölkerung
Die gesetzliche Mindestalter zum Arbeiten liegt bei 14 Jahren. Für potentiell gefährliche und extreme körperliche Tätigkeiten, wie beispielsweise im Bergbau, beträgt die Untergrenze 18 Jahre. 7)
ILO Konvention Nr. 138: Mindestalter 15 Jahre: nicht ratifiziert 9)
ILO Konvention Nr. 182: Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit : nicht ratifiziert 10)
Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte der Kinder: Kinderrechtskonvention, ab 1990 in Kraft: am 26. Januar 1990 unterzeichnet und am 20. August 1990 ratifiziert. 11)
Zusatzprotokoll zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten, seit 2002 in Kraft: am 8. September 2000 beigetreten aber noch nicht ratifiziert. 12)
Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und –pornographie, seit 2002 in Kraft: am 8. September 2000 beigetreten, aber noch nicht ratifiziert. 13)
UNICEF ist in Guinea-Bissau für den Schutz von Kindern aktiv: Die aufgelegten Programme, sollen z. B. Kindern den Zugang zu Schulen erleichtern und die allgemeine gesundheitliche Situation verbessern. 14)
Es existiert ein Fond im Wert von 16.000 Dollar pro Jahr für Organisationen, die auf das Problem des Kinderhandels aufmerksam machen. 15)
Die Regierung hilft senegalischen Kindern, die nach Guinea Bissau verschleppt wurden, in ihr Heimatland zurückzukehren.
Im Januar 2006 erstellte das Justizministerium gemeinsam mit UNICEF Ausweispapiere für 28.000 Kinder als Maßnahme gegen Kinderarbeit und -handel.
In Zusammenarbeit mit UNICEF und NGOs wird, versucht die Bevölkerung zu sensibilisieren, z.B. mit einer Konferenz über die Gründe des Kinderhandel im April 2005. 16)