Kinderarbeit in Botswana

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 8.532.547 (Juli 2008)1)
  • 0-14 Jahre: 45.5% 2)
  • nach Schätzungen der ILO arbeiten 13,5% der Kinder zwischen 10 und 14 Jahren3)

Tätigkeiten / Produkte

allgemeine Rahmenbedingungen

  • seit Botswana im Jahr 1966 seine Unabhängigkeit erreichte, gab es im Land bedeutenden sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt
  • dennoch leben immer noch 24% der Bevölkerung von weniger als 1 US-Dollar pro Tag
  • fast ein Viertel der Bevölkerung sind von HIV/AIDS betroffen5)
  • Arbeitslosenrate: 7,5% (2007) 6)

Schulbildung

  • bis 2007 war die Schulbildung in Botswana kostenlos, seitdem werden 50,- Euro pro Kind und Jahr als Schulgebühr fällig
  • 81% der Jungen und 83% der Mädchen werden eingeschult
  • 83% der Jungen und 86% der Mädchen besuchen die Schule auch regelmäßig7)

Ursachen für Kinderarbeit

  • Armut
  • viele Eltern sterben an Aids, so dass die älteren Kinder die Familie versorgen müssen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • das Mindest- Arbeitsalter ist per nationalem Gesetz auf 15 Jahre festgesetzt; möglicherweise gefährliche Arbeit darf erst ab 18 Jahren verrichtet werden; Kinder ab 14 Jahren dürfen leichte Arbeiten verrichten die ihre Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden
  • Kinderprostitution und -pornographie können mit Gefängnis von mindestens 10 Jahren bestraft werden15)

bisherige Lösungsansätze

  • es wurde ein nationaler Bildungsplan entworfen, der momentan umgesetzt wird
  • die Regierung Botswanas arbeitet mit UNICEF zusammen, um die Schulbildung zu verbessern, Waisen und anderen Kindern bessere Hilfe anzubieten und das Bewusstsein gegebenüber der UN Konvention über die Rechte der Kinder zu erhöhen
8) Abschaffung der Zwangsarbeit
9) Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
10) Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
11) Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
12) Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
13) Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie
14) Charta der Afrikanischen Länder über das Wohlbefinden und die Rechte der Kinder, (inhaltlich sehr ähnlich der UN-Kinderrechtskonvention)