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Menschenrechte

Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass jeder Mensch von Geburt an die gleichen Rechte besitzt. Diese Rechte sind unveräußerlich und haben universelle Gültigkeit. Die Existenz von Menschenrechten wird prinzipiell von fast allen Staaten anerkannt. Oft sind die Menschenrechte in Verfassungen verankert, so dass sie eingeklagt werden können. Die UNO formulierte die Menschenrechte 1948 in der 'International Human Bill of Rights'. Jedes der 192 Länder, das der UNO beigetreten ist, akzeptierte automatisch diese Deklaration.

Inhaltlich beziehen sich die Menschenrechte unter anderem auf folgende Kernwerte:

  • Würde des Menschen (Artikel 1)
  • Freiheit (Artikel 3)
  • Recht auf Leben (Artikel 3)
  • Folterverbot (Artikel 5)
  • Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7)

Ausbeuterische Kinderarbeit ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechte. Denn die Menschenrechte garantieren:

  • ein Verbot unmenschlicher Behandlung (Artikel 5)
  • ein Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen (Artikel 23)
  • ein Recht auf Erholung und eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit (Artikel 24)
  • einen besonderen Schutz der Kinder (Artikel 25)
  • ein Recht auf Bildung (Artikel 26)

Quelle

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