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ILO-Konvention Nr. 138: Mindestalter für Beschäftigung

Überblick

Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorgansiation ILO, das diesem Übereinkommen von 1973 beigetreten ist, verpflichtet sich die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit sicherzustellen. Außerdem soll das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit fortschreitend bis auf einen Stand angehoben werden, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist. 1) Zur Zeit (Februar 2013) haben 161 Staaten die Konvention ratifiziert. 2)

Inhalt

Konvention Nr. 138 legt Altersgrenzen für verschiedene Formen von Beschäftigung fest. Dabei wird zwischen Entwicklungsländern und weiter industrialisierten Ländern unterschieden.

  • Leichte Arbeit, die Kinder weder gesundheitlich noch mental schädigt und sie nicht von Bildung fernhält, ist mit 13-15 Jahren (12 in Entwicklungsländern) erlaubt.
  • Das allgemeine Einstiegsalter für Arbeit muss mit dem Ende der allgemeinen Schulpflicht zusammen fallen. Die ILO legt hier das Mindestalter auf 15 Jahre (bzw. 14) fest.
  • Jegliche Form von Gesundheit, Psyche oder Moral gefährdende Arbeit darf erst ab 18 Jahren durchgeführt werden, unter sehr strengen Auflagen auch ab 16 Jahren. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen Entwicklungsländern und industrialisierteren Ländern. 3)
  1. ILO: Wortlaut der Konvention 138 – aufgerufen am 11.2.2013
  2. ILO: List of Ratifications of C138 – aufgerufen am 11.2.2013
  3. ILO: ILO Conventions and Recommendations on child labour – aufgerufen am 11.2.2013



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