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ILO-Konvention 182: Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Überblick

Das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit wurde 1999 beschlossen. 1) Zur Zeit (Februar 2013) haben 174 Staaten die Konvention ratifiziert. 2)

Inhalt

Die Konvention Nr. 182 definiert verbindlich, was die sogenannten schlimmsten Formen der Kinderarbeit (worst forms of child labour) sind. Dies geschieht in Abgrenzung zu den in Konvention Nr. 138 beschriebenen Rahmenbedingungen, in denen Kinder und Jugendliche arbeiten können.

Die ILO definiert die schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie folgt: 3)

  • Alle Formen von Sklaverei und sklaverei-ähnlichen, ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören auch Kinderhandel und der Einsatz von zwangsrekrutierten Kindersoldaten
  • Das Anbieten und das Inanspruchnehmen von Kinderprostitution sowie die Produktion von Kinderpornografie
  • Die Verwendung oder das Anbieten von Kindern für illegale Aktivitäten, wie Beispielsweise Drogenanbau, -verarbeitung und -schmuggel
  • Arbeit, die durch ihr Wesen oder die Umstände die mentale und physische Gesundheit der Kinder aufs Spiel setzt

In der Konvention wird festgelegt, dass die unterzeichnenden Staaten alles tun sollen, um diese Formen von Kinderarbeit effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Dazu verpflichten sie sich beispielsweise, nationale Institutionen aufzubauen oder zu stärken, die Gesetzgebung anzupassen und die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren.

  1. ILO: Wortlaut der Konvention 182 – aufgerufen am 11.2.2013
  2. ILO: List of Ratifications – aufgerufen am 11.2.2013
  3. ILO: What is child labour – aufgerufen am 11.2.2013



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2 Gedanken zu „ILO-Konvention 182: Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“

  1. Wie und wo finde ich Grabsteine für das Grab meines Mannes, der nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurde.

    Gibt es Steinmetzbetriebe, die das zusichern?

    Es wäre schön solche Adressen zu erfahren.

    Herzlichen Dank sagt U. Müller

    1. Sehr geehrte Frau Müller,

      in diesem Zusammenhang würde ich Sie auf die Zertifikate von Xertifix und Fair Stone verweisen.

      Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

      https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/massnahme/siegel-und-zertifikate/xertifix/
      https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/massnahme/siegel-und-zertifikate/fair-stone/

      Ich gebe jedoch zu bedenken, dass manche Informationen veraltet sein könnten. Es empfiehlt sich also, noch direkt auf der jeweiligen Webseite des Unternehmens nachzuschauen.

      Dann können Sie selbst entscheiden, ob Ihnen die jeweiligen Anforderungen bzw. Bedingungen der Siegel genügen.

      Beste Grüße,
      Christian Wanninger

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