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Vergaberecht

Praxishilfe für Vergabestellen

Der vom Deutschen Städtetag in Zusammenarbeit mit dem BMAS und dem BMZ herausgegebene Leitfaden ist eine ausführliche Praxishilfe für Vergabestellen, wie internationale Sozialstandards, insbesondere zur Beachtung des Verbotes ausbeuterischer Kinderarbeit und weiterer Kernarbeitsnormen, sowie andere soziale Belange bei Auftragsvergaben Anwendung finden können.

  • „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ als pdf-Datei online beim BMAS 
  • Mitteilung der EU Kommission über die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 15.10.2001

Am 13. Februar 2009 hat der Bundesrat der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zugestimmt, das im Dezember 2008 vom Bundestag beschlossen wurde. Das geänderte „Vergaberecht“ erlaubt öffentlichen Auftragnehmern nun explizit, soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Damit ist es nun unumstritten, dass beispielsweise Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden dürfen.

 

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