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Sindelfingen: Friedhofssatzung zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit wird als rechtswidrig eingestuft

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

„Es dürfen nur Grabsteine, Grabeinfassungen und Grabdeckplatten verwendet werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt worden sind. Darüber hinaus wird empfohlen Produkte aus fairem Handel zu verwenden. Details sind im Grabmalantrag geregelt.“ Dieser Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Sindelfingen aus dem Jahr 2013 wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als rechtswidrig eingestuft. Kritisiert wird die mangelnde Beweisbarkeit der Herstellung von Grabmalen ohne Kinderarbeit – laut gängiger Rechtsfassung liegen dafür noch keine vertrauenswürdigen Zertifikate vor. Für die Steinmetze sei nicht hinreichend erkennbar, welche Nachweise benötigt werden, um Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit zu garantieren. 1)

Ein Großteil der Grabsteine in Deutschland stammt aus Indien, oft werden sie in China noch weiter bearbeitet. Bei der Herstellung von Grabsteinen wie beispielsweise in Indien werden häufig Kinder ausgebeutet und zu schweren Arbeiten gezwungen, so Experten. 2)  Der Naturwerksteinverband schätzt, dass etwa die Hälfte der deutschen Grabsteine aus Indien stammten. In Indien und China arbeiten zehntausende Kinder ohne Arbeitsschutz in Steinbrüchen – die Lebenserwartung liegt bei etwa 30 bis 40 Jahren. 3)

Ein Mitglied des Vereins Xertifix, der sich gegen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit einsetzt, kritisiert Urteile wie das aktuelle: „Es ist eklatant, dass das Gericht über Siegel urteilt und die Organisationen gar nicht anhört. Damit könnte man auch Fairtrade ad absurdum führen.“ Die Kinderarbeit in Steinbrüchen sei deutlich zurückgegangen, seit es unangekündigte Kontrollen durch den Verein gibt. Auf der Verbraucherseite „Label-online“, die unter anderem von verschiedenen Bundesministerien finanziert wird, wird Xertifix als „besonders empfehlenswert“ eingestuft. 4)

Die Innung der Steinmetze hat gegen eine neue Nachweispflicht zur Verwendung von Steinen nichts einzuwenden. Allerdings fordert sie, dass verbindlich geregelt wird, wie der Steinmetz dies nachweisen kann. 5)  Somit liegt es zunächst verstärkt am Konsumenten, eine bewusste Entscheidung beim Kauf von Grabsteinen zu treffen. Ex-Sozialminister Norbert Blüm ( CDU ) appelliert an die Verbraucher: „Wollen Sie, dass Ihre Großmutter unter dem Blut indischer Kinder begraben wird?“ 3)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. aeternitas e.V.: Immer noch kein Zertifizierungsverfahren gegen Grabmale aus Kinderarbeit etabliert – zuletzt aufgerufen am 13.10.2015
  2. Schwäbisches Tagblatt: Grabsteine aus Indien: Gericht kippt kommunale Friedhofssatzungen – zuletzt aufgerufen am 13.10.2015
  3. Zeit Online: Grabsteine aus Kinderarbeit stehen auf deutschen Friedhöfen – zuletzt aufgerufen am 13.10.2015
  4. Badische Zeitung: Steinmetz-Lobby will Nachweispflicht wegen Kinderarbeit kippen – zuletzt aufgerufen am 13.10.2015
  5. Merkur.de: Kinderarbeit: Grabstein-Verbot möglich – zuletzt aufgerufen am 13.10.2015



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