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Anwerbung minderjähriger Spieler im europäischen Profifußball: Ist das schon Kinderhandel?

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Später einmal Profifußballer werden – welches Kind träumt nicht davon? Ist man dazu mit einem gewissen Talent gesegnet und hat das Glück entdeckt zu werden, steht der Karriere nichts mehr im Weg, dann kann der Traum vom Profifußballer bereits mit 12 Jahren wahr werden.

Spitzenfußball ist ein hartes Business, die Konkurrenz ist groß und der Erfolg vergänglich. Niemand kann dem Nachwuchs eine erfolgreiche Karriere versprechen. Um die Jüngsten vor den Mechanismen im Profisport zu schützen, hat der Weltfußballverband FIFA folgende Auflagen erlassen:

Spieler unter 18 dürfen nur in ein anderes Land wechseln, wenn:

  1. Die Eltern aus Gründen, die nichts mit Fußball zu tun haben, in das Land ziehen.
  2. Wenn sie aus der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftszone kommen und zwischen 16 und 18 Jahre alt sind und
  3. Wenn sie in einem Umkreis von 100 Kilometern von dem Verein wohnen. 1)

Besonders europäische Fußballklubs kaufen ihre Nachwuchstalente gerne im Ausland ein. Gemäß einer Untersuchung der FIFA aus dem April 2014 hat beispielsweise der spanische Fußballclub FC Barcelona zwischen 2009 und 2013 bei zehn minderjährigen Spielern gegen die Auflagen der FIFA verstoßen. Der FC Barcelona erhielt daraufhin eine 14-monatige Strafe, die noch bis Juni dieses Jahres andauert und dem Verein den Ankauf neuer Spieler verbietet. 2) Aktuell steht Real Madrid ebenfalls im Verdacht den Schutz von Minderjährigen missachtet zu haben. 3) Die FIFA untersucht zurzeit die Anwerbung von 50 Nachwuchsspielern, unter ihnen ein 12- und ein 14-Jähriger Venezolaner. 4)

Die jüngste Verpflichtung von Real dürfte nicht gegen die Auflagen der FIFA verstoßen, ist aber genauso umstritten. Sie macht die Dimensionen deutlich, die die Nachwuchsförderung im Spitzenfußball mittlerweile erreicht hat: Der Norweger Martin Ødegaard erhielt mit 16 Jahren einen Sechsjahresvertrag beim spanischen Fußballverein Real Madrid im Wert von 14,5 Millionen Euro. Im Fall von Ødegaard wäre es übertrieben von Kinderhandel oder Ausbeutung zu sprechen. Aber es stellt sich die Frage: Wo soll das hinführen? Der Umgang mit Talenten erinnert an eine Auktion wertvoller Gegenstände: Der Meistbietende bekommt den Zuschlag. „Wir beobachten die Entwicklung mit Sorge“, sagte der Geschäftsführer der deutschen Fußballgewerkschaft VDV (Vereinigung der Vertragsfußballspieler) Ulf Baranowsky, „Uns entgeht nicht, dass bereits 12-jährige Kinder von Bundesligaklubs sehr aggressiv angesprochen werden.“ 1)

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Regeln der FIFA die Kinder schützen, wenn die Eltern sie auch schützen wollen und können. Wer denkt bei 14,5 Millionen Euro noch an mögliche negative Konsequenzen für den Nachwuchs?

„Kinderhandel“, so lautet die gängige Definition, „bezeichnet Anwerbung, Transport, Übersendung, Unterbringung oder Entgegennahme Minderjähriger in ausbeuterischer Absicht. Dabei werden Gewalt, Drohung oder Zwang angewendet. Oft wird die Zustimmung der Person, die die Kontrolle über das betreffende Kind hat, mit Geld oder sonstigen Begünstigungen erkauft. Der Kinderhandel zielt auf die Ausbeutung durch Arbeit, Prostitution und illegale Tätigkeiten wie Betteln, Diebstahl oder Drogenhandel.“ 5)

Spitzenfußball ist keine Wohlfühlveranstaltung und übt enormen Leistungsdruck auf die Spieler aus. Nicht jeder steckt diesen Druck leichtfertig weg und gerade junge Fußballer müssen erst einmal mit ihm fertig werden. Martin Ødegaard wird nun beweisen müssen, dass er die 14,5 Millionen von Real Madrid wert ist.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Hamburger Morgenpost: VDV-Boss Baranowsky: „Eltern verkaufen ihre Kinder“ – Stand: 30.01.15
  2. BBC: Barcelona transfer ban: Fifa issues 14-month sanction – Stand: 30.01.15
  3. NWZ online: Fifa untersucht Transfers von Minderjährigen – Stand: 30.01.15
  4. El Nacional: Dos venezolanos enredan a Real Madrid – nicht mehr verfügbar
  5. Der Straßenkinderreport: Kinderhandel – Stand: 30.01.15



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