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Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit – Zweiter Anlauf der Stadt Nürnberg

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Ab dem 15. Januar 2013 dürfen auf Nürnberger Friedhöfen keine Grabsteine mehr aufgestellt werden, die in Verbindung mit Kinderarbeit gebracht werden können. Diesen Beschluss machte der Nürnberger Stadtrat bereits im April 2009. Einer darauf folgenden Klage eines Steinmetzes wurde aber vom bayerischen Verwaltungsgericht stattgegeben. Das Verbot war nicht länger gültig. Nach einem Urteil des bayerischen Verfassungsgerichts, dem sich 2012 auch das Verwaltungsgericht angeschlossen hatte, kann Nürnberg jetzt den zweiten Anlauf wagen, ausbeuterische Kinderarbeit in Steinbrüchen zu bekämpfen.

Steinmetze müssen in Nürnberg zukünftig bei jedem Grabmalantrag nachweisen, dass der Stein aus der Europäischen Union bzw. aus der Schweiz stammt. Kommt der Stein aus einem anderen Land, muss ein Zertifikat Kinderarbeit bei der Herstellung ausschließen. Auf diese Weise möchte man der Richtlinie zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation ILO nachkommen. Entsprechende Zertifizierungen werden unter anderem von WIN=WIN Fairstone und Xertifix angeboten. Als Übergangsphase haben die Steinmetze sechs Monate Zeit, ihr Sortiment dementsprechend anzupassen. 1)

Ein derartiges Verbot wurde 2009 schon einmal beschlossen. Hier zeigten sich allerdings rechtliche Schwierigkeiten, eine solche Gesetzesänderung als Kommune erlassen zu können. Ein Normenkontrollverfahren wurde von einem Steinmetz beim bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Das Urteil dazu gab dem Steinmetz mit der Begründung, dass Kommunen nicht in lokalen Beschlüssen über weltpolitische Probleme wie Kinderarbeit entscheiden dürften, Recht. Die Stadt Nürnberg verfolgte dieses Thema aber weiter und kann nach einer Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts, das auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht hinweist, ein erneutes Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit beschließen. 2)

Der Steinmetzbetrieb hat Revision gegen dieses Urteil eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher aber noch nicht darüber entschieden. Ob es jetzt erneut zu Klagen kommt, wird sich zeigen. Auch in anderen Kommunen gibt es zahlreiche Klagen von Steinmetzen gegen die Änderung in der Friedhofssatzung. In Bayern können sich die Kommunen auf das Urteil des Verfassungsgerichts stützen, in anderen Bundesländern liegt aber eine andere Rechtslage vor. Das Friedhofrecht unterliegt der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Das Saarland hat als erstes Bundesland das Friedhofsrecht dahingehend geändert, dass Kommunen individuell über eine Änderung entscheiden dürfen. Bremen und Baden-Württemberg haben diese Regelung ebenfalls übernommen. Um bundesweit einheitlichere rechtliche Voraussetzungen zu schaffen hat der deutsche Städtetag auch auf Initiative Nürnbergs mit dem Bundesverband Deutscher Steinmetze ein Verfahren zur Umsetzung erarbeitet. Kommunen sollen dadurch ermutigt werden, wie die Stadt Nürnberg Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten zu können. 1)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Keine Grabsteine aus Kinderarbeit – Stadt Nürnberg
  2. Keine Grabsteine aus Kinderarbeit – Nürnberger Zeitung



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