Zum Inhalt springen

Steinmetze klagen erneut gegen Friedhofssatzung der Stadt Kehl

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Im November 2011 hat die Stadt Kehl am Rhein eine neue Friedhofssatzung erlassen, die das Aufstellen von Grabsteinen verbietet, welche aus Steinbrüchen in denen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen, stammen.

Laut der Verordnung dürfen nur Grabsteine verwendet werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind 1). Dazu müssen von den Steinmetzen Nachweise über die Herkunft der Steine und über die Bedingungen, unter denen sie aus Steinbrüchen gehauen wurden, beigefügt werden. Die ILO-Konvention gibt Ländern und Kommunen das Recht, Regelungen zu erlassen, die das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit verbieten 2).

Gegen die neue Satzung klagen jetzt mehrere Steinmetze der Region, denen diese Verordnung zu weit geht. Ein Steinmetz beklagt, dass er als letzter in der Herstellungskette keinen Einblick in die Produktionsbedingungen in den Steinschlägen hat. Außerdem schätzt er die Herkunftsländer, aus denen Steinmetze ihre Steine beziehen auf ca. 80 Länder. Da sei es schwer den Überblick zu behalten und sich gründlich informieren zu können 2).

Dabei gibt es mehrere internationale Gütesiegel, die eine kinderarbeitsfreie Zertifizierung aus bestimmten Ländern garantieren. Xertifix und Fair Stone zertifizieren Steine aus Ländern wie Indien, Vietnam, China, Türkei, Deutschland und der Schweiz 3). Dabei wird eine kinderarbeitsfreie Produktions- und Herstellungskette bis zur letztendlichen Verarbeitung beim Steinmetz garantiert. Dieser muss also nur darauf achten, Steine von Unternehmen zu beziehen, die diese Gütesiegel verwenden, so Kehls Oberbürgermeister  2).

Das Verbot ist Teil einer Gesamtstrategie der Stadt, die grundsätzlich auf die Verwendung von Produkten die mit Hilfe von ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, verzichten will. Die Stadt ist sich zwar bewusst, dass die Steine dann etwas teurer werden, aber die Stadtsprecherin Kehls äußerte sich dazu wie folgt: „… ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand nicht bereit ist, dafür etwas mehr auszugeben – oder einen kleineren Stein zu nehmen“ 4).

Der Klage der Steinmetze sieht die Stadt zuversichtlich entgegen. Wenn die Klage abgewiesen wird, wäre das ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung kinderarbeitfreies Kehl.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. NRZ: Steinmetzte klagen gegen Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit; Artikel vom 20.07.12
  2. DW – Streit um Steine, Städte gegen Kinderarbeit
  3. Aktiv gegen Kinderarbeit – Fair Stone
  4. WAZ – Steinmetze klagen gegen Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit



Umfrage
Was bewirkt unsere Arbeit?
Um zu erfahren, was unsere Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" bewirkt, bitten wir dich um Antwort auf zwei kurze Fragen:

Hast du hier Neues erfahren?

Willst du möglichst nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit kaufen?

Anregungen, Kritik oder sonstige Anmerkungen:




Ein Gedanke zu „Steinmetze klagen erneut gegen Friedhofssatzung der Stadt Kehl“

  1. Ein Steinmetzbetrieb klagt gegen eine Änderung in der Friedhofsatzung die vorsieht nur Kinderarbeitsfreie Produkte aufzustellen.
    Jahrzehntelang haben Steinbetriebe nicht hinterfragt, ob Kinderarbeit beim Abbau der Materialien möglich sein könnte (weil so billig). Nur das Geschäft zählte. Jetzt nachdem das Thema Kinderarbeit in Indischen Steinbrüchen immer stärker aufgekommen ist, sehen sie sich in Ihrer Berufsfreiheit gehindert.
    Den Kinderrechtlern, die über Kinderarbeit in Indien berichten ist zu danken, denn ohne sie würde nur das Geschäft der Steinexporteure zählen.
    Die Steinhändler in Deutschland aber erinnern mich an die drei Aff.. Nichts hören, Nichts sehen, Nichts sagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert