Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg, anlässlich der Klage eines Steinmetzbetriebes. Die Satzung sieht vor, keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu beziehen.
Hiergegen klagte ein Steinmetzbetrieb mit der Begründung, der Nachweis von “kinderarbeitsfreien“ Grabsteinen sei von Seiten des Betriebes nicht zu gewährleisten und eine bloße Versicherung oder Zusage der Steinmetze genüge der Stadt nicht. Vielmehr wird von den Betrieben eine glaubwürdige Zertifizierung verlangt, welche nachweist, dass die gesamte Wertschöpfungskette frei von ausbeuterischer Kinderarbeit ist.
Der Stadtkämmerer äußerte sich zu dem Urteil: „Die Stadt Nürnberg als Stadt der Menschenrechte begrüßt dieses Urteil außerordentlich. Es stärkt das kommunale Selbstverwaltungsrecht und ermöglicht der Stadt, ein deutliches Zeichen gegen das auf der ganzen Welt verbreitete Übel der ausbeuterischen Kinderarbeit zu setzen.“ Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. 1)
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