Bereits im letzten Frühling beschloss die baden-württembergische Gemeinde Aidlingen bei der öffentlichen Beschaffung nur noch Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden. Nur auf dem Friedhof war man bisher noch machtlos. In der Friedhofsordnung ließ sich nicht verankern, dass nur Grabsteine, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, verwendet werden dürfen, da dazu eine gesetzliche Grundlage auf Länderebene fehlte.
Vorletzte Woche beschloss der Landtag einstimmig, durch eine Änderung im Bestattungsgesetz, den Gemeinden eine dahingehende Änderung ihrer Friedhofsordnung zu ermöglichen. Diese Gesetzesänderung hat es jetzt der Gemeinde Aidlingen ermöglicht, einen kinderarbeitsfreien Friedhof in ihrer Friedhofsordnung festzulegen.