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Río Negro / Argentinien: Mindestalter für Arbeiter wird auf 16 angehoben

Gesetzgeber aus dem Block der „Demokratischen Front“ in der argentinischen Provinz Río Negro beabsichtigen das Gesetz zum Verbot der Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeiter zu unterzeichnen. Das Gesetz wurde vom Nationalkongress im Juni dieses Jahres erlassen. Die Regelung umfasst die Änderung verschiedener Gesetze, die Bezug zu Kinderarbeit nehmen. So sind Ausführungen zu Arbeitsverträgen, Arbeiten der Agrar-Union Verbände und Arbeitsreformen betroffen. Das Gesetz verbietet das Be- oder Nichtbezahlen für Personen unter sechzehn Jahren in all ihren Formen. Auch unabhängig davon, ob ein vertraglich geregeltes Beschäftigungsverhältnis besteht. Kinder zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Unternehmen, die von einem Elternteil oder Vormund geführt werden, bis zu drei Stunden am Tag, aber nicht mehr wie 15 Stunden in der Woche arbeiten. Weder dürfen beschwerliche Aufgaben an die Kinder vergeben werden, noch dürfen diese Arbeiten die Gesundheit gefährden. Die Einhaltung der Schulpflicht muss ebenfalls gewährleistet sein. Die Erlaubnis für diese Ausnahmeregelung, muss das jeweilige Unternehmen des Familienangehörigen von den dafür zuständigen Behören einholen. Link zum Artikel Wortlaut des Gesetzes




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